Über uns

Wir lieben Herausforderungen.

Das Gesundheitswesen unter Druck, das Klima vor dem Kollaps — Herausforderungen, die schnelle und innovative Lösungen erfordern. Bei deren Umsetzung stehen die Unternehmen der KLT Group als zuverlässiger Partner zur Seite.

Dabei positionieren wir uns im Energiesektor als rundum-sorglos Anbieter für Wärmepumpen und sind spezialisiert auf Herstellung, Vertrieb, Installation und Wartung im Endkundensegment. Die KLT Health konzentriert sich auf die Entwicklung, Produktion und Lieferung medizinischer Schutzprodukte von höchster Qualität. Langjährige Erfahrung, enge Partnerschaften und ein internationales Netzwerk ermöglichen uns, unseren Kunden höchste Professionalität, Schnelligkeit und Sicherheit zu garantieren.

Zertifizierungen

Wir leben Transparenz.

An unsere Produktions- und Handelspartner stellen wir die höchsten Anforderungen. Diese Ansprüche haben wir auch an uns: Deshalb haben wir unser strenges Qualitätsmanagement und unser umweltbewusstes Handeln prüfen und zertifizieren lassen.

ISO 9001 ist ein internationaler Standard für Qualitätsmanagement, der für die Gewährleistung einer konsistent hohen Qualität von Produkten und Dienstleistungen hohe Ansprüche an Prozesse, Richtlinien und Verfahren festlegt.

ISO 14001 legt als internationaler Standard Anforderungen an Richtlinien, Verfahren und Praktiken einer Organisation fest, um deren Einfluss auf die Umwelt zu minimieren und die Einhaltung von Umweltvorschriften sicherzustellen.

Ecovadis ist eine globale Plattform, die die Nachhaltigkeit von Unternehmen bewertet, um Organisationen dabei zu helfen, ihre umwelt-, sozial- und ethischen Praktiken zu verbessern und ihre Lieferkettenrisiken besser zu verstehen

Der SHK Meisterbetrieb repräsentiert einen anerkannten Maßstab für Qualität im Sektor Sanitär, Heizung und Klima. Als Teil dieses Netzwerks zeigt das Unternehmen seine Expertise, langjährige Praxiserfahrung und Verpflichtung zu erstklassigem Service. Die Zertifizierung belegt die Kompetenz und das Bekenntnis zur Spitzenleistung in der Branche.

Der Fachbetrieb für Wärmepumpen repräsentiert einen anerkannten Maßstab für Qualität im Bereich der Wärmepumpentechnologie. Als Teil dieses spezialisierten Netzwerks drückt das Unternehmen fachliche Expertise und tiefgreifendes Wissen aus, während die Zertifizierung das herausragende Können für exzellente Leistungen in diesem Sektor betont.

Der Bundesverband Wärmepumpe repräsentiert einen angesehenen Qualitätsmaßstab im Feld der Wärmepumpentechnologie. Im Rahmen dieser Verbandszugehörigkeit zeigt die Organisation ihre Fachkompetenz und ihr umfassendes Expertenwissen, was das bemerkenswerte  Engagement für hervorragende Leistungen in diesem Fachbereich bekräftigt.

Referenzen

Wir liefern ab.

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Über uns

Wir lieben Nachhaltigkeit.

Wir produzieren heute die nachhaltigen Heizsysteme von morgen und treiben so die Energiewende voran. Damit jedes Heizsystem unsere Anforderungen an Langlebigkeit, Verlässlichkeit und Effizienz entspricht, sind unsere Wärmepumpen vom TÜV Süd zertifiziert.

In unserem Energiebereich verbinden wir effiziente Heizsysteme, eine persönliche Rundumbetreuung und sind der verlässliche Partner für klimafreundliches und unabhängiges Heizen für den Endkunden. Unsere Experten beraten, planen, installieren und warten das Heizsystem flexibel entlang der individuellen Anforderungen unserer Endkunden.

Zertifizierungen

Wir leben Verlässlichkeit.

Unseren Kunden sind wir stets ein vertrauensvoller Partner. Deshalb optimieren wir kontinuierlich unsere Prozesse und lassen sowohl Qualitätsmanagement, als auch unser Nachhaltigskeitskonzept von unabhängigen Organisationen zertifizieren.

Der SHK Meisterbetrieb steht für einen etablierten Qualitätsstandard im Bereich Sanitär, Heizung und Klima. Als Mitglied dieses Netzwerks demonstriert das Unternehmen Fachkompetenz, umfassende Erfahrung und Engagement für exzellente Dienstleistungen. Die Zertifizierung bestätigt die Fähigkeiten und die Verpflichtung zur Branchenexzellenz.

Der Fachbetrieb Wärmepumpe verkörpert einen anerkannten Qualitätsstandard im Bereich der Wärmepumpentechnologie. Als Teil dieses Fachnetzwerks repräsentiert das Unternehmen fachliche Kompetenz, umfangreiches Fachwissen und Hingabe für erstklassige Lösungen. Die Zertifizierung bestätigt das hohe Können und das Engagement für herausragende Leistungen in dieser Branche.

Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) steht für einen renommierten Qualitätsstandard im Bereich der Wärmepumpentechnologie. Als Mitglied dieses Verbandes verkörpert die Organisation fachliche Expertise, umfangreiches Fachwissen und Hingabe für erstklassige Lösungen. Die Zugehörigkeit bestätigt das hohe Können und das Engagement für herausragende Leistungen auf diesem Gebiet.

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Transparenz schafft Vertrauen.

ISO 9001

ISO 9001 ist eine international anerkannte Norm für das Qualitätsmanagement, die darauf abzielt, eine durchgehend hohe Qualität von Produkten und Dienstleistungen sicherzustellen. Der Standard legt strenge Anforderungen an die Prozesse, Richtlinien und Verfahren eines Unternehmens fest. Im Wesentlichen bietet ISO 9001 einen Rahmen, um sicherzustellen, dass ein Unternehmen effektive Qualitätsmanagementpraktiken entwickelt und implementiert. Dies ermöglicht es dem Unternehmen, die Kundenzufriedenheit zu verbessern, Fehler zu reduzieren, Kosten zu senken und die Effizienz zu steigern. Die Norm zielt darauf ab, dass Unternehmen klare Ziele in Bezug auf Qualität setzen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um diese Ziele zu erreichen. Dies beinhaltet die Festlegung von Qualitätsstandards, die Schulung von Mitarbeitern, die Implementierung von Kontrollmechanismen, die regelmäßige Überwachung von Prozessen und die Durchführung interner Audits, um sicherzustellen, dass die Anforderungen erfüllt werden. Ein weiterer wichtiger Aspekt von ISO 9001 ist die Betonung von kontinuierlicher Verbesserung. Unternehmen werden ermutigt, regelmäßig ihre Prozesse zu überprüfen und zu bewerten, um Schwachstellen zu identifizieren und entsprechende Korrekturmaßnahmen einzuführen. Dadurch wird eine ständige Optimierung der Qualität angestrebt und eine langfristige Wettbewerbsfähigkeit gewährleistet. ISO 9001 ist nicht nur auf bestimmte Branchen oder Unternehmensgrößen beschränkt. Es kann von Organisationen jeder Art und Größe angewendet werden, die eine effektive Qualitätsmanagementpraxis etablieren möchten. Die Norm bietet einen Website Struktur 12 anerkannten internationalen Standard, der es Unternehmen ermöglicht, ihre Qualitätssysteme zu verbessern und das Vertrauen ihrer Kunden und Partner zu gewinnen.

ISO 14001

ISO 14001 ist ein internationaler Standard, der Organisationen dabei unterstützt, ihren Umwelteinfluss zu minimieren und die Einhaltung von Umweltvorschriften sicherzustellen. Die Norm legt Anforderungen an Richtlinien, Verfahren und Praktiken fest, die eine umweltbewusste Herangehensweise fördern. Der Zweck von ISO 14001 besteht darin, Organisationen dabei zu helfen, ihre Umweltauswirkungen systematisch zu identifizieren, zu bewerten und zu kontrollieren. Indem sie sich an die Vorgaben der Norm halten, können Unternehmen ihren Energieund Ressourcenverbrauch reduzieren, Abfall minimieren und umweltschädliche Emissionen verringern. Ein wichtiger Aspekt von ISO 14001 ist die Festlegung von Umweltzielen und – maßnahmen. Organisationen müssen klare Ziele für die Verbesserung ihrer Umweltleistung setzen und entsprechende Maßnahmen ergreifen, um diese Ziele zu erreichen. Dies kann die Einführung von umweltfreundlichen Technologien, Schulungen für Mitarbeiter zur Sensibilisierung für Umweltfragen oder die Umsetzung von Maßnahmen zur Abfalltrennung und -recycling umfassen. Die Norm legt auch Wert auf die kontinuierliche Verbesserung des Umweltmanagementsystems. Organisationen werden ermutigt, ihre Leistung regelmäßig zu überwachen, zu überprüfen und zu bewerten, um Schwachstellen zu identifizieren und entsprechende Korrekturmaßnahmen einzuführen. Dadurch wird eine kontinuierliche Reduzierung des Umwelteinflusses angestrebt. ISO 14001 ist nicht nur für bestimmte Branchen oder Unternehmen von Bedeutung. Organisationen jeder Art und Größe können von der Implementierung des Standards profitieren. Durch die Umsetzung eines effektiven Umweltmanagementsystems gemäß ISO 14001 können Unternehmen nicht nur ihre ökologische Verantwortung wahrnehmen, sondern auch ihr Image verbessern, regulatorische Anforderungen erfüllen und das Vertrauen ihrer Stakeholder gewinnen.

Ecovadis

Ecovadis ist eine international tätige Plattform, die Unternehmen bei der Bewertung ihrer Nachhaltigkeitsleistung unterstützt. Die Plattform zielt darauf ab, Organisationen Website Struktur 14 dabei zu helfen, ihre Umwelt-, Sozial- und Ethikpraktiken zu verbessern sowie ein besseres Verständnis für die Risiken in ihren Lieferketten zu entwickeln. Durch den Einsatz einer umfassenden Bewertungsmethodik analysiert Ecovadis verschiedene Aspekte der Nachhaltigkeit von Unternehmen. Dazu gehören Umweltaspekte wie Energie- und Ressourcenverbrauch, Emissionen und Abfallmanagement. Auch soziale Aspekte wie Arbeitsbedingungen, Menschenrechte und soziale Verantwortung werden bewertet. Zudem werden ethische Praktiken wie Antikorruption, Geschäftsethik und Transparenz berücksichtigt. Ecovadis sammelt Informationen von den bewerteten Unternehmen und verifiziert diese durch unabhängige Quellen. Anschließend werden Bewertungen erstellt, die den Unternehmen Aufschluss über ihre Nachhaltigkeitsleistung geben. Die Bewertungen umfassen eine detaillierte Analyse der Stärken und Schwächen in Bezug auf die Nachhaltigkeitspraktiken und bieten konkrete Handlungsempfehlungen zur Verbesserung. Die Nutzung der Ecovadis-Plattform ermöglicht Unternehmen nicht nur eine objektive Bewertung ihrer Nachhaltigkeitsleistung, sondern bietet auch Vorteile in Bezug auf das Management von Risiken in den Lieferketten. Durch die Identifizierung von Schwachstellen und Risikobereichen in den Zuliefererstrukturen können Unternehmen gezielte Maßnahmen ergreifen, um ihre Lieferkette nachhaltiger und widerstandsfähiger zu gestalten. Darüber hinaus ermöglicht die Teilnahme an der Ecovadis-Bewertung Unternehmen, ihr Engagement für Nachhaltigkeit und verantwortungsvolles Unternehmertum gegenüber Kunden, Geschäftspartnern und anderen Stakeholdern zu demonstrieren. Eine positive Bewertung kann das Vertrauen der Stakeholder stärken und das Unternehmensimage verbessern. Insgesamt unterstützt Ecovadis Unternehmen dabei, ihre Nachhaltigkeitspraktiken zu analysieren, zu verbessern und transparent zu kommunizieren. Durch die Förderung einer umfassenden Nachhaltigkeitskultur trägt die Plattform dazu bei, die langfristige Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in einer sich wandelnden Geschäftswelt zu stärken.

Meisterbetrieb SHK

Der SHK Meisterbetrieb nimmt eine herausragende Position als anerkannter Qualitätsmaßstab im breiten Spektrum des Sektors Sanitär, Heizung und Klima ein. Innerhalb dieses etablierten Netzwerks wird nicht nur fachliche Expertise verkörpert, sondern auch eine langjährige Praxiserfahrung, die als Grundlage für erstklassigen Service dient. Die Mitgliedschaft in diesem Netzwerk zeugt von einem Engagement, das über bloße Dienstleistungen hinausgeht und sich auf das Streben nach höchster Servicequalität konzentriert. Das Unternehmen nutzt die Mitgliedschaft im SHK Meisterbetrieb, um nicht nur seine Leistungsfähigkeit zu unterstreichen, sondern auch um wertvolle Erfahrungen und bewährte Praktiken auszutauschen. Die Zugehörigkeit zu diesem Netzwerk dient als Katalysator für Innovation und Weiterentwicklung, wobei das Unternehmen stets bestrebt ist, die Qualitätsstandards zu erhöhen und branchenführende Leistungen zu erzielen. Die Zertifizierung des SHK Meisterbetriebs ist nicht nur eine bloße Anerkennung, sondern auch ein kontinuierlicher Ansporn zur Exzellenz. Sie belegt nicht nur die Kompetenz des Unternehmens, sondern auch das unerschütterliche Bekenntnis, den Kunden einen Service von höchster Qualität anzubieten. Die Zertifizierung bildet das Fundament, auf dem der SHK Meisterbetrieb aufbaut, um branchenführende Praktiken, modernste Technologien und erstklassigen Kundenservice zu bieten. Insgesamt manifestiert der SHK Meisterbetrieb nicht nur einen qualitativen Standard, sondern verkörpert auch eine Haltung der ständigen Verbesserung und des Bestrebens, die Erwartungen zu übertreffen. Die Mitgliedschaft in diesem Netzwerk und die Zertifizierung sind nicht nur Auszeichnungen, sondern auch der Antrieb, immer wieder Spitzenleistungen zu erzielen und somit das Vertrauen der Kunden und Partner zu festigen.

Fachbetrieb Wärmepumpe

Der Fachbetrieb für Wärmepumpen verkörpert einen hoch angesehenen Qualitätsstandard im breit gefächerten Feld der Wärmepumpentechnologie. Innerhalb dieses hochspezialisierten Netzwerks manifestiert das Unternehmen nicht nur seinen tiefgreifenden Sachverstand, sondern auch eine umfassende Fachkompetenz, die durch jahrelange praktische Erfahrung gestärkt wird. Die Verbandszugehörigkeit signalisiert nicht nur ein Versprechen für herausragende Leistungen, sondern auch ein Engagement, das über das Gewöhnliche hinausgeht. Die Fachexperten dieses Unternehmens sind nicht nur technisch versiert, sondern auch bestrebt, innovative Lösungen zu entwickeln und bewährte Praktiken zu verfeinern. Die Fähigkeit, diese Expertise in praktisch umsetzbare Lösungen zu verwandeln, ist ein Merkmal, das den Fachbetrieb für Wärmepumpen von anderen unterscheidet. Die tiefgreifende Fachkenntnis, kombiniert mit einem ständigen Streben nach Verbesserungen, führt zu einem Qualitätsniveau, das weit über die Standards hinausgeht. Die Zertifizierung des Fachbetriebs dient nicht nur als Bestätigung für das außerordentliche Können, sondern auch als Verpflichtung zur kontinuierlichen Exzellenz. Dieses Unternehmen ist nicht nur bestrebt, die Anforderungen zu erfüllen, sondern sie streben danach, die Erwartungen zu übertreffen. Die Zertifizierung fungiert als Anerkennung für die Leistungsfähigkeit und als Motivation, den bereits hohen Standard kontinuierlich zu steigern. Insgesamt drückt der Fachbetrieb für Wärmepumpen durch seine Verbandszugehörigkeit, Expertise und Zertifizierung nicht nur ein Qualitätsversprechen aus, sondern veranschaulicht auch das fortwährende Streben nach bahnbrechenden Lösungen und das Engagement für höchste Leistungsstand

Bundesverband Wärmepumpe

Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) steht als anerkanntes Maß für Qualität im Bereich der Wärmepumpentechnologie. Im Rahmen dieser wertvollen Verbandszugehörigkeit demonstriert die Organisation herausragende Fachkompetenz, umfangreiches Expertenwissen und eine unerschütterliche Hingabe zur Entwicklung erstklassiger Lösungen. Die Mitgliedschaft im BWP unterstreicht eindrucksvoll das beachtliche Können und das tief verwurzelte Engagement für exzellente Leistungen auf diesem hochspezialisierten Gebiet. Der BWP agiert als Plattform für den Wissensaustausch, die Forschungsförderung und die Weiterentwicklung der Wärmepumpentechnologie. Durch die Bündelung von Expertenwissen und die Zusammenarbeit mit führenden Fachleuten schafft der Verband eine Umgebung, in der Innovationen und bewährte Praktiken gedeihen können. Die Mitgliedschaft im BWP bietet nicht nur eine Anerkennung für herausragende Leistungen, sondern auch einen Zugang zu einem Netzwerk von Gleichgesinnten, die das gleiche Ziel verfolgen: die Förderung einer nachhaltigen und effizienten Wärmepumpentechnologie. Die engagierte Arbeit des BWP erstreckt sich über die Förderung von Forschung und Entwicklung hinaus. Der Verband setzt sich aktiv für die Schaffung von Standards, die Verbreitung von Fachwissen und die Sensibilisierung für die Vorteile der Wärmepumpentechnologie ein. Die Mitgliedschaft im BWP bietet somit nicht nur ein Qualitätssiegel, sondern auch die Möglichkeit, an der Gestaltung und Weiterentwicklung dieser wegweisenden Technologie teilzunehmen.Insgesamt steht der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) für eine starke Gemeinschaft von Experten, die sich gemeinsam dafür einsetzen, die Wärmepumpentechnologie auf ein höheres Niveau zu heben und ihre Vorteile einem breiteren Publikum zugänglich zu machen.

Über uns

Wir lieben Leben.

In Zeiten großer Herausforderungen sorgen wir dafür, dass Menschen in schwierigen Situationen Zugang zu dringend benötigten medizinischen Ressourcen haben.

Wir sind stolz darauf, mit unseren Produkten eine positive Veränderung in den Leben von medizinischen Fachkräften, Patienten und Bürgern zu bewirken. Als Partner staatlicher Institutionen und Unternehmen tragen wir mit unserem etablierten Netzwerk und stabilen Lieferketten heute zu einer lückenlosen Gesundheitsversorgung bei.

Qualität und Zuverlässigkeit stehen für uns an erster Stelle. Unsere Produkte entsprechen den strengsten Anforderungen, um die Sicherheit unserer Kunden stets zu gewährleisten.

Produkte

Wie liefern Vertrauen.

Expertise und Erfahrung: Mit einem internationalen Partnernetzwerk produzieren wir zuverlässig medizinische Produkte in höchster Qualität. Für die optimale und verlässliche Versorgung unserer Kunden – in jeder Situation.

Nitrilhandschuhe

Nitrilhandschuhe sind eine unverzichtbare Form der Schutzausrüstung, die in verschiedenen Anwendungen Verwendung findet. Sie bieten zuverlässigen Schutz vor einer Vielzahl von Risiken und Gefahren. In Krankenhäusern und Operationssälen werden Nitrilhandschuhe verwendet, um sowohl medizinisches Personal als auch Patienten vor möglichen Kontaminationen durch Bakterien und Viren zu schützen.

FFP2-Masken

Atemschutzmasken der Schutzklasse FFP2 eignen sich für Arbeitsumgebungen, in denen sich gesundheitsschädliche und erbgutverändernde Stoffe in der Atemluft befinden. Sie müssen mindestens 94% der in der Luft befindlichen Partikel auffangen und dürfen eingesetzt werden, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert des betreffenden Gefahrenstoffes höchstens die 10-fache Konzentration erreicht.

Schutzausrüstung

Schutzausrüstung schützt vor Bakterien und Viren in Krankenhäusern sowie Operationssälen und findet auch Anwendung bei Arbeiten mit Asbest. Sie wird auch eingesetzt im Umgang mit nicht gefährlichen Chemikalien und in staubigen Umgebungen. Unsere hochwertigen Schutzbekleidungen verfügen über einen Gummizug und besteht aus extra weichem Faservlies (Polyethylen).

Wir leben Kontrolle.

Kompromisslose Qualität und nachhaltige Prozesse sind Teil unserer DNA. Alle Produkte durchlaufen ein strenges Qualitätsmanagement und werden nach umweltfreundlichen Standards produziert. Damit das auch so bleibt, stellen wir unsere Prozesse regelmäßig auf den Prüfstand und arbeiten mit etablierten unabhängigen Prüforganisationen zusammen.

ISO 9001 ist ein international anerkannter Standard für Qualitätsmanagement, der sicherstellt, dass bei KLT Group Health die Prozesse, Produkte und Sicherheit höchsten Standards entsprechen. Mit dieser ISO kann man sich auf die Qualität der Produkte verlassen. Sie gibt Ihnen das Vertrauen, dass wir uns kontinuierlich verbessern und Ihnen nur das Beste bieten möchten.

Mit der ISO 14001, hat die KLT Group Health, die Möglichkeit, umweltfreundliche Praktiken zu implementieren und ihre Umweltauswirkungen zu minimieren. Die Zertifizierung nach ISO 14001 ermöglicht es uns, unsere ökologische Performance zu verbessern, Ressourcen effizienter zu nutzen, Abfall zu reduzieren und umweltbewusste Märkte zu erschließen.

Durch die Zusammenarbeit mit Ecovadis kann die KLT Group Health, die Nachhaltigkeitsleistung verbessern. Die Bewertung durch Ecovadis ermöglicht es uns, unsere Bemühungen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Ethik transparent darzustellen, das Vertrauen ihrer Kunden zu stärken und Geschäftspartner zu finden, die ebenfalls Wert auf Nachhaltigkeit legen.

Referenzen

Wir liefern ab.

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Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

KLT Group GmbH

Fuhlentwiete 10
20355 Hamburg

Handelsregister: HRB 162673
Registergericht: Hamburg

Vertreten durch:   Leon Thomsen, Konstantin Lennertz

Kontakt

E-Mail: kontakt@klt-group.de

Umsatzsteuer-ID

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE332747484

EU-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Verbraucher­streit­beilegung/Universal­schlichtungs­stelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Haftung für Inhalte

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Urheberrecht

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.

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Weil wir Leistung lieben.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der KLT Group GmbH,  KLT Trade GmbH, KLT Health GmbH

 

1. Geltung

1.1 Alle Lieferungen von Produkten, Leistungen, Angebote und Auftragsbestätigungen der KLT Health GmbH, der KLT Health Trade GmbH, der KLT Health Operations GmbH und der KLT Health Group GmbH (nachfolgend „Verkäufer“) zur Lieferung von Produkten erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge und Bestell- und Auftragsbestätigungen, die der Verkäufer mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Käufer“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Käufer, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Soweit mit dem Käufer eine individuelle schriftliche Vereinbarung (insb. Kaufvertrag und schriftliche Auftragsbestätigung durch den Verkäufer) abgeschlossen wurde, hat diese im Falle von Widersprüchen Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2 Geschäftsbedingungen des Käufers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Verkäufer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Verkäufer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Käufers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

 

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als „verbindlich“ gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann der Verkäufer innerhalb von 7 Tagen nach Zugang annehmen.

2.2 Bestellungen des Käufers, gleichgültig ob sie schriftlich, elektronisch oder mündlich an den Verkäufer erteilt worden sind, sind für den Verkäufer erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung verbindlich.

2.3 Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer ist die individuelle schriftliche Vereinbarung (insb. Kaufvertrag und schriftliche Auftragsbestätigung durch den Verkäufer) und/oder diese Geschäftsbedingungen. Diese geben alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen des Verkäufers vor Abschluss eines Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.

2.4 Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per Email, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.

2.5 Der Verkäufer ist grundsätzlich berechtigt, an Stelle der im Kaufvertrag oder in der Bestellung näher spezifizierten Produkte, Produkte gleicher Art und Güte, daher gleicher, gleichwertiger oder vergleichbarer Spezifikation, zu liefern, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. Dies hat der Verkäufer dem Käufer nach Kenntniserlangung unverzüglich in schriftlicher Form (Email) mitzuteilen.

2.6 Der Verkäufer gewährleistet, dass die Produkte die vereinbarten Spezifikationen, Beschaffenheit und wesentlichen Eigenschaften aufweisen. Darüber hinaus leistet der Verkäufer keine Gewähr, insbesondere gibt der Verkäufer in Bezug auf die Spezifikationen, Beschaffenheit und den wesentlichen Eigenschaften der Produkte keine Beschaffenheitsgarantie gegenüber dem Käufer ab. Vielmehr handelt es sich um eine Beschreibung oder Kennzeichnung des zu liefernden Produkts.

 

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Die Preise gelten für den in der Auftragsbestätigung oder im Kaufvertrag aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EUR bis Anlieferung der Produkte am Flughafen Frankfurt am Main zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Etwaige Kosten für Exportlieferungen, Zoll sowie Gebühren und andere öffentliche Abgaben sind im in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Gesamtkaufpreis bereits inkludiert.

3.2 Die Entgegennahme von Bestellungen und Ausführung von Lieferungen kann von einer Sicherheitsleistung oder Anzahlung abhängig gemacht werden. Bis zur Erbringung der Vorauszahlung bzw. Stellung der Sicherheiten ist der Verkäufer berechtigt, die Leistung zurückzuhalten.

3.3 Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungsbeträge ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und auf eines der auf der Rechnung angegebenen Bankkonten in Euro zahlbar. Entscheidend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang (Wertstellung) auf dem Konto. Etwaige Nebenkosten gehen zu Lasten des Käufers. Dies gilt insbesondere auch für Kosten, die bei Exportgeschäften aufgrund Auslandsüberweisung anfallen.

3.4 Bei Zahlungsverzug ist die Forderung mit 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen (§§ 288 Abs. 2, 247 BGB). Die Geltendmachung weitergehenden Schadens, insbesondere höherer Zinsen, Kursverlusten; etc. bleibt vorbehalten. Dem Käufer bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

3.5 Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, wenn und soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

3.6 Alternativ sind folgende Zahlungsoptionen nach Abstimmung mit dem Verkäufer möglich:

  • Anzahlung auf Konto des Verkäufers: Der Käufer leistet eine Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtkaufpreises durch Überweisung auf das in der schriftlichen Auftragsbestätigung angegebene Konto des Verkäufers. Die Restzahlung des Gesamtkaufpreises ist vom Käufer unmittelbar bei Übergabe des Produkts im Wege einer Echtzeitüberweisung auf das angegebene Konto des Verkäufers zu leisten. Der Käufer belegt dem Ver-käufer die ordnungsgemäße Echtzeitüberweisung.
  • Anzahlung auf Notar-Anderkonto: Der Käufer leistet eine Anzahlung in Höhe 50% des Gesamtkaufpreises zuzüglich Notargebühren, durch Überweisung ein Anderkonto des Notars Dr. Markus Perz, Notare an den Alsterarkaden, Neuer Wall 55, 20354 Hamburg. Die Auszahlung der Anzahlung vom Anderkonto auf das Konto des Verkäufers erfolgt nach Maßgabe der Verwahranweisung des Notars Dr. Markus Perz, Notare an den Alsterarkaden, Neuer Wall
    55, 20354 Hamburg. Die Restzahlung des Gesamtkaufpreises ist unmittelbar bei Übergabe des Produkts im Wege einer Echtzeitüberweisung auf das folgendes Konto des Verkäufers zu leisten. Der Käufer belegt dem Verkäufer die ordnungsgemäße Echtzeitüberweisung.
  • Zahlung bei Lieferung: Der Gesamtkaufpreis ist fällig und zahlbar ohne Abzug im Wege der Echtzeitüberweisung auf das in der schriftlichen Auftragsbestätigung angegebene Konto des Verkäufers bei Anlieferung der Produkte am Flughafen Frankfurt. Als Zahlungsnachweis des Käufers für die Erfüllung der Kaufpreisforderung dient die Bestätigung des Zahlungseingangs durch die Bank des Verkäufers. Erst nach Vorlage dieser Bestätigung werden die Produkte an den Käufer übereignet.

3.7 Nimmt der Käufer die Ware trotz Anzahlung unberechtigterweise und trotz Aufforderung durch den Verkäufer nicht ab und/oder verweigert er vor Auslieferung der Ware unberechtigterweise die Restzahlung, hat der Verkäufer einen Anspruch gegen den Käufer auf Bezahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme. Der Verkäufer ist berechtigt, diesen Betrag von der geleisteten Anzahlung des Käufers einzubehalten. Dem Käufer steht es frei nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens des Verkäufers bleibt hiervon ausdrücklich unberührt.

 

4. Lieferung, Selbstbelieferungsvorbehalt, Lieferzeit und Transportmodalitäten

4.1 Liefertermine oder Lieferfristen, sind stets schriftlich anzugeben. Vom Verkäufer in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sie sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung bindend. Fixgeschäfte müssen ausdrücklich als solche bezeichnet und von Verkäufer ausdrücklich als solches schriftlich bestätigt werden.

4.2 Wird der Verkäufer selbst nicht beliefert, obwohl er bei (einem) zuverlässigen Lieferanten eine deckungsgleiche Bestellung aufgegeben hat, wird er von seiner Leistungspflicht frei und kann vom Vertrag zurücktreten. Der Verkäufer wird den Besteller über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informieren und wird jede bereits erbrachte Gegenleistung des Bestellers unverzüglich erstatten.

4.3 Befindet sich der Verkäufer mit der Lieferung des Produkts in Verzug, so kann der Käufer erst nach Setzen und nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachlieferungsfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten, es sei denn die Parteien haben ausdrücklich ein Fixgeschäft vereinbart oder sich individuell auf eine konkrete Nachlieferungsfrist geeinigt.

4.4 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, organisiert der Verkäufer die Verladung und den Versand der Produkte nach seinem pflichtgemäßen Ermessen bis Flughafen Frankfurt am Main versichert und auf Kosten des Käufers. Nicht abgenommene Ware ab Flughafen Frankfurt am Main lagert auf Rechnung und Gefahr des Käufers.

4.5 Die Lieferung der Produkte durch den Verkäufer erfolgt bis Flughafen Frankfurt am Main, Deutschland. Der Verkäufer unterstützt den Käufer auf entsprechende Nachfrage beim Weitertransport der Produkte ab Flughafen Frankfurt am Main und bei der Anlieferung der Produkte ab Flughafen Frankfurt durch einen Spediteur an eine vom Käufer zu benennende Adresse.

4.6 Der Weitertransport der Produkte und die Anlieferung ab Flughafen Frankfurt am Main erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes ab Flughafen Frankfurt am Main (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Käufer bzw. an den auf Rechnung des Käufers handelnden Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Käufer über.

4.7 Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Käufer im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist.

4.8 Der Verkäufer verpflichtet sich gleichzeitig mit jeder erfolgten Lieferung eine den steuer- und unternehmensrechtlichen Vorgaben entsprechende Rechnung auszustellen.

 

5. Rücknahme und Kostentragung von nicht system-beteiligungspflichtigen Verpackungen gemäß § 15 Verpackungsgesetz

Nachfolgende Regelungen findet keine Anwendung bei der Lieferung an Käufer, d.h. Endverbraucher bzw. Endkunden, bei denen es sich um private Haushaltungen handelt:

5.1 Vereinbarung zur Rücknahme von nicht-systembeteiligungspflichtigen Verpackungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer

5.1.1 Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, stellt der Verkäufer, um die Rücknahmeverpflichtungen gemäß § 15 Verpackungsgesetz zu erfüllen, die Abholung sowie die fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung der von dem Verkäufer gelieferten restentleerten Verkaufsverpackungen, Um- und Transportverpackungen sowie Verpackungen gleicher Art, Form und Größe, bei dem Käufer oder bei seinen Endkunden bzw. nachgeschalteten Dritten, die keine Endkunden sind, oder den Endkunden solcher nachgeschalteter Dritter sicher. Die Abholung erfolgt nach Aufforderung durch den Käufer. Die entstehenden Kosten für Abholung und Entsorgung sind durch den Käufer zu tragen. Werden die vom Verkäufer gelieferten Verpackungen nicht in Übereinstimmung mit dieser Klausel zurückgegeben, ist der Käufer auf eigene Kosten für die fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung der Verpackungen, einschließlich Abholung vom Endkunden und/oder von nachgeschalteten Dritten, die keine Endkunden sind, oder von Endkunden solcher nachgeschalteter Dritter, verantwortlich.

5.1.2 Sofern es sich bei dem Käufer um einen Endverbraucher handelt, der die Ware in der an ihn gelieferten Form nicht mehr gewerbsmäßig in Verkehr bringt, (Endkunde) beschränkt sich die Verpflichtung des Verkäufers gemäß Ziffer 5.1.1. auf solche Verpackungen, die von solchen Waren stammen, die der Verkäufer im Sortiment führt.

5.2 Vereinbarung zur Rücknahme von nicht-systembeteiligungspflichtigen Verpackungen zwischen dem Käufer und Dritten.

Gibt der Käufer die Produkte in den von dem Verkäufer gelieferten Verpackungen an Dritte weiter, ist der Käufer

5.2.1 bei Abgabe an Vertreiber verpflichtet, folgende Regelung (Vertreiberklausel) vorab vertraglich mit den Vertreibern zu vereinbaren:

„Der Verkäufer stellt, um die Rücknahmeverpflichtung gemäß § 15 Verpackungsgesetz für sich und die ihm in der Lieferkette vorgeschalteten Vertreiber zu erfüllen, die Abholung sowie die fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung der von ihm gelieferten restentleerten Verkaufsverpackungen, Um- und Transportverpackungen sowie Verpackungen gleicher Art, Form und Größe bei dem Käufer sicher. Die Abholung erfolgt nach Aufforderung durch den Käufer. Werden die gelieferten Verpackungen nicht in Übereinstimmung mit dieser Klausel zurückgegeben, ist der Käufer auf eigene Kosten für die fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung der Verpackungen verantwortlich.“

5.2.2 bei Abgabe an Endkunden verpflichtet, folgende Regelung (Endkundenklausel) vorab vertraglich mit den Endkunden zu vereinbaren:

„Der Verkäufer stellt, um die Rücknahmeverpflichtung gemäß § 15 Verpackungsgesetz für sich und die ihm in der Lieferkette vorgeschalteten Vertreiber zu erfüllen, die Abholung sowie die fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung der von ihm gelieferten restentleerten Verkaufsverpackungen, Um- und Transportverpackungen sowie Verpackungen gleicher Art, Form und Größe, die von solchen Waren stammen, die sich in dem Sortiment des Verkäufers befinden, bei dem Endkunden sicher. Die Abholung erfolgt nach Aufforderung durch den Endkunden. Werden die gelieferten Verpackungen nicht in Übereinstimmung mit dieser Klausel zurückgegeben, ist der Endkunde auf eigene Kosten für die fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung der Verpackungen verantwortlich.“

Diese Ziffer 5.2.2 gilt nicht, wenn es sich bei dem Endkunden um eine private Haushaltung handelt.

5.2.3 Dem Käufer steht es – soweit rechtlich zulässig – frei, zusätzlich zu der Vertreiberklausel bzw. der Endkundenklausel mit seinem Kunden zu vereinbaren, dass dieser die Abhol- und Transportkosten zu tragen oder sich hieran zu beteiligen haben.

5.3 Weitergabeverpflichtung

Gibt der Käufer die Produkte in den von dem Verkäufer gelieferten Verpackungen an Dritte weiter, ist der Käufer zusätzlich zu der Verpflichtung gemäß Ziffer 5.2.1 verpflichtet,

5.3.1 diese Dritten zu verpflichten, die in 5.2.1 genannte Vertreiberklausel mit ihren Kunden, sofern diese keine Endkunden sind, zu vereinbaren bzw. wenn diese Dritten an sonstige Dritte, die keine Endkunden sind, abgeben, diese sonstigen Dritten mit entsprechender Pflicht zur Weitergabe dieser Pflichten an weitere nachgeschaltete Dritte zu verpflichten, die Vertreiberklausel mit ihren Kunden vorab zu vereinbaren. Durch die Auferlegung der Weitergabepflicht ist sicherzustellen, dass die Vertreiberklausel vorab mit sämtlichen nachfolgenden Vertreibern vereinbart wird.

5.3.2 diese Dritten zu verpflichten, die in 5.2.2 genannte Endkundenklausel mit ihren Endkunden zu vereinbaren bzw. wenn diese Dritten an sonstige Dritte, die keine Endkunden sind, abgeben, diese sonstigen Dritten mit entsprechender Pflicht zur Weitergabe dieser Pflichten an weitere nachgeschaltete Dritte zu verpflichten, die Endkundenklausel mit ihren Endkunden vorab zu vereinbaren. Durch die Auferlegung der Weitergabepflicht ist sicherzustellen, dass der Dritte auf der letzten Händlerstufe, der letztlich an den Endkunden abgibt, die Endkundenklausel vorab mit seinen Endkunden vereinbart.

 

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Im Fall der Zahlung auf Rechnung gemäß Ziffer 3.3 gilt Folgendes:

6.2 Die vom Verkäufer an den Käufer gelieferten Produkte und übergebenen Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Die Produkte werden nachfolgend auch „Vorbehaltsware“ genannt.

6.3 Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware nach Übergabe unentgeltlich für den Verkäufer

6.4 Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls gemäß Ziffer 6.8 im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern. Verpfändungen, Sicherungsübereignungen und sonstige Belastungen der Vorbehaltsware sind unzulässig.

6.5 Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware durch den Käufer vor vollständiger Bezahlung des Verkäufers tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehenden Forderungen gegen den oder die Kunden an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Der Verkäufer darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.

6.6 Der Verkäufer ist berechtigt, diese Sicherungsabtretung aufzudecken und die Forderungen unmittelbar gegenüber dem oder den Kunden einzuziehen, falls der Käufer seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt oder sich mit der Erfüllung in Verzug befindet. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer auf Verlangen den bzw. den oder die Kunden, an den/die er die Produkte weiterveräußert hat oder weiterveräußern möchte, namentlich zu benennen und alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte zu erteilen.

6.7 Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbes. durch Pfändung, wird der Käufer sie unverzüglich auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und den Verkäufer hierüber informieren, um ihm die Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu ermöglichen.

6.8 Tritt der Verkäufer bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbes. Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist er berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.

 

7.      Gewährleistung, Sachmangel und Mängelanzeige

7.1 Der Käufer hat die gelieferten Produkte nach Ablieferung unverzüglich im Hinblick auf Menge und Beschaffenheit sorgfältig zu untersuchen und hat dem Verkäufer Mängel unverzüglich in schriftlicher Form mitzuteilen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Käufer genehmigt, wenn dem Verkäufer nicht binnen (drei) Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Käufer genehmigt, wenn die Mängelrüge dem Verkäufer nicht binnen (drei) Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt offensichtlich, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich.
Die Beweislast dafür, dass ein Mangel bei Ablieferung und Übergabe der Produkte nicht erkennbar war, liegt beim Käufer. Beanstandungen sind dem Verkäufer in schriftlicher Form unter Angabe der Bestelldaten und der Rechnungs- und Versandnummer mitzuteilen.

7.2 Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Zwecke zu prüfen. Weitere Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der Ware erfolgen außerhalb der Kontrollmöglichkeiten des Verkäufers und liegen daher ausschließlich im Verantwortungsbereich des Käufers.

7.3 Ausgenommen von der Gewährleistungspflicht sind Schäden infolge unsachgemäßer Behandlung, Einlagerung, Aufstellung oder sonstiger Einwirkung von außen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat.

7.4 Bei begründeten, fristgerecht gerügten Mängeln wird der Verkäufer den Mangel nach seiner Wahl innerhalb angemessener Frist kostenlos beseitigen (Nachbesserung) oder mangelfreie Ware nachliefern (Nachlieferung). Vor Zurücksenden der Produkte ist das Einverständnis des Verkäufers einzuholen. Auf Verlangen des Verkäufers ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an den Verkäufer zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet der Verkäufer die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet. Ersetzte Ware geht in das Eigentum des Verkäufers über.

7.5 Kommt der Verkäufer einer gesetzten angemessenen Nachfrist zur Mangelbeseitigung oder Nachlieferung nicht nach, so hat der Käufer nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen das Recht auf Rücktritt vom Vertrag, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) sowie in den nachfolgend genannten Grenzen Schadensersatz. Gleiches gilt im Falle zweimaligen Fehlschlagens der Nacherfüllung, bei Verweigerung der Nacherfüllung oder dann, wenn die Nacherfüllung für den Verkäufer unzumutbar oder unmöglich ist.

7.6 Ein Rücktritt kann im Falle eines nur unerheblichen Mangels nicht geltend gemacht werden. Als unerheblich gilt u.a., wenn weniger als 3% der gelieferten Produkte (bezogen auf jeweilige Verpackungseinheit) einen beanstandeten Mangel aufweisen.

7.7 Sämtliche Mängelansprüche und Schadensersatzansprüche, die in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Mangel stehen, verjähren innerhalb eines Jahres ab Übergabe der Produkte. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Käufers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.

 

8. Haftung und Freistellung

8.1 Der Verkäufer haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist. Dies gilt auch für eine etwaige Zurechnung von Pflichtverletzungen seiner Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter sowie – insoweit als Vertrag zu Gunsten Dritter im Sinne des § 328 BGB – auch zu Gunsten der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter des Verkäufers in Ansehung deren eigener Haftung gegenüber dem Käufer. Insoweit sei klargestellt, dass es sich bei dem Hersteller des Produkts, dem Lieferanten des Produktes an den Verkäufer sowie dem Transporteur des Produktes weder um Angestellte noch um Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen des Verkäufers handelt.

8.2 Eine verschuldensunabhängige Haftung sowie eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere Vermögensschäden, entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen, wenn und soweit in diesem Vertrag nicht ausdrücklich eine andere Regelung vorgesehen ist.

8.3 Die Haftung für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.

8.4 Der Käufer hat keine Rückgriffsansprüche gegen den Verkäufer aus der Weitergabe der Lieferung an Dritte, wenn der Käufer mit dem Dritten über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehende Vereinbarungen (insbesondere Vertragsstrafenabreden, Garantieversprechen, etc.) getroffen hat. Dies gilt nicht, sofern und soweit der Verkäufer den über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

8.5 Wird der Verkäufer von einem Dritten hinsichtlich der Lieferung der Produkte auf Schadensersatz in Anspruch genommen, stellt der Käufer den Verkäufer umfassend (einschließlich angemessener Rechtsverfolgungs- und Rechtsverteidigungskosten, Auslagen, Gebühren, Steuern usw. sowie angemessener Vorschüsse) frei, wenn die Ursachen der Inanspruchnahme im Innenverhältnis im Herrschafts- und Organisationsbereich des Käufers gesetzt sind.

 

9. Höhere Gewalt und sonstige nicht vorhersehbare Ereignisse

9.1 Der Verkäufer haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Seuchen, Erdbeben, Terroranschläge, außergewöhnliche Witterungsverhältnisse, etc.) oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen) verursacht worden sind, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat. Der Verkäufer hat den Käufer unverzüglich hiervon zu unterrichten.

9.2 Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist.

9.3 Verzögert sich infolge der oben genannten Umstände die Lieferung und/oder Abnahme um mehr als acht Wochen, gerechnet ab dem vereinbarten Liefertermin, so sind beide Parteien mit sofortiger Wirkung zum Rücktritt vom Kaufvertrag gemäß Ziffer 10 berechtigt.

9.4 Bei teilweisem oder vollständigem Wegfall der Bezugsquellen ist der Verkäufer nicht verpflichtet, sich bei anderen als die ursprünglich vorgesehenen Lieferanten einzudecken.

9.5 Ob nach Beendigung der höheren Gewalt eine (Nach-)Lieferung für die während dieser Zeit nicht erfolgten Lieferungen bzw. ein Nachbezug geschehen soll, werden die beiden Parteien im gegenseitigen Einvernehmen unter Berücksichtigung der Produktionskapazitäten festlegen.

9.6 Für den Fall, dass eine der Parteien den Rücktritt vom Vertrag gemäß Ziffer 9.3 erklärt oder für den Fall, dass nach Verständigung der Parteien keine (Nach-)Lieferung erfolgen soll, verpflichtet sich der Verkäufer etwaige vom Käufer vorgenommenen Anzahlungen innerhalb von 14 Tagen auf das angegebene Konto des Käufers zurückzuerstatten oder einbehaltene Sicherheiten Anzahlungen innerhalb von 14 Tagen zurückzugewähren. Entscheidend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang (Wertstellung) auf dem Konto des Käufers bzw. der (physische) Rückerhalt der Sicherheit.

 

10.  Rücktritt aus wichtigem Grund

10.1 Der Rücktritt vom Vertrag kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vom Käufer bzw. Verkäufer mit sofortiger Wirkung erklärt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei Eintritt eines der nachfolgenden Ereignisse vor:

  • Nichtzahlung offener Rechnungsbeträge trotz Mahnung und Setzung einer 7-tägigen Nachfrist;
  • Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Verpflichtung durch eine der Parteien und Nichtbeheben des Verstoßes innerhalb von 7 Tagen trotz schriftlicher Aufforderung der jeweils anderen Partei;
  • Wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage einer der Parteien nach Vertragsschluss vor vollständiger Kaufpreiszahlung (insb. Stellung eines Insolvenzantrags,
    Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. Ablehnung mangels Masse, Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, Haftanordnung, etc.);
  • Vorliegen eines Falles Höherer Gewalt oder Eintritt sonstiger, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbarer Ereignisse nach Maßgabe der
    Ziffer 9;
  • Exportverbote für die Produkte, Produktionsengpässe, Grenzsperren, Zollbeschränkungen, Mangel an Transportmitteln, Rohstoffmangel, Betriebsstörungen bzw. -beschränkungen oder Arbeitskampfmaßnahmen (Streik und Aussperrung) sowie andere, vor allem öffentlich-rechtliche Maßnahmen, die die termingerechte Lieferung und Abnahme der Produkte um mehr als acht Wochen verzögern.

10.2 Der Rücktritt ist in schriftlicher Form gegenüber der jeweils anderen Partei zu erklären. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbes. per Telefax oder per Email, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.

 

11.  Rechtswahl und Gerichtsstand

11.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg, Deutschland.

11.2 Maßgebliches Recht für das gesamte Vertragsverhältnis ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

12.  Geheimhaltung

Käufer und Verkäufer verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder aufgrund sonstiger Umstände als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzuzeichnen noch in irgendeiner Weise zu verwerten. Käufer und Verkäufer verpflichten sich, die als vertraulich bezeichneten Informationen unverzüglich nach Durchführung des Vertrags zu vernichten, soweit nicht zwingende gesetzliche Verpflichtungen (z.B. steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten, etc.) entgegenstehen.

 

13.  Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen verbleibenden Bestimmungen davon nicht berührt. Die nichtige, unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist, soweit gesetzlich zulässig, als durch diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt anzusehen, die dem mit der nichtigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck nach Gegenstand, Maß, Zeit, Ort und Geltungsbereich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für die Füllung etwaiger Lücken in diesem Vertrag.